Berlin (OTS) – Vor dem Hintergrund der für diese EU-Legislaturperiode
angestrebten
Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion zur Spar- und
Investitionsunion (SIU) und der im Sommer durchgeführten Konsultation
der EU-Kommission zur ergänzenden Altersvorsorge, betont Andreas
Hilka, Leiter des aba-Fachausschusses Kapitalanlage und Regulatorik,
auf der EbAV-Aufsichtsrechtstagung am 30. Sept. 2025 in Bonn: „In der
betrieblichen Altersversorgung können große (Spar-) Kollektive
organisiert werden, in denen Risiken geteilt werden. Sie hat
erheblich breitere und dadurch auch rentierlichere
Anlagemöglichkeiten zu geringerem Risiko als der durchschnittliche
Privatanleger. Die Leistungshorizonte passen zu langfristigen
Investitionsvorhaben wie Infrastruktur, erneuerbare Energie etc.
Investitionen auch in illiquide Anlageklassen sind sinnvoll und die
Möglichkeiten sollten – bei vorhandener Expertise – auch genutzt
werden können. Will man also mehr alternative Kapitalanlagen: Wenn
nicht wir, wer dann?“ Der bisher einseitige Blick der EU-Kommission
bei EbAV auf die Anlageregulierung sollte insbesondere die die
Kapitalanlage einschränkenden Bedeckungsanforderungen
berücksichtigen. Bei einem Blick auf die Kapitalanlagen von
Versicherungsunternehmen und EbAV ist daher auch unklar, inwiefern
der jüngste EIOPA-Vorschlag „Promote a risk-based approach to the
prudent person principle“ nach dem Vorbild der
Versicherungsregulierung (SII) für EbAV das SIU-Ziel der EU-
Kommission, also mehr alternative Anlagen, unterstützen soll.
National ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass die noch unter
der letzten Bundesregierung geschaffenen neuen Möglichkeiten der
Anlage-Verordnung, v.a. Infrastrukturquote, genutzt werden können.
Dazu betont Jürgen Rings, Leiter der aba-Fachvereinigung
Pensionskassen: „Nach den gesetzlichen Anpassungen brauchen wir jetzt
v.a. eine Überarbeitung des BaFin-Kapitalanlagerundschreibens, des
BaFin-Stresstests für Pensionskassen und des Berichtswesens.“
Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der
betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem
Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich
seit mehr als 85 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg
für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung ein.