Hanger: FPÖ-Volksanwalt Luisser ignoriert Faktenlage in der „Causa Pilnacek“

Wien (OTS) – Im Rahmen der Pressekonferenz zum “Jahresbericht der
Volksanwaltschaft 2025” äußerte sich FPÖ-Volksanwalt Luisser auch zum
amtswegigen Prüfverfahren der Volksanwaltschaft in der “Causa
Pilnacek”. Die Aussagen, die er dabei tätigte und später auch im
Bundesrat wiederholte, sind an Absurdität kaum zu überbieten. So
behauptete Luisser allen Ernstes, “dass es bis heute kein einziges
Indiz gibt, das für einen Suizid spricht”.

“Wer angesichts der vorliegenden Fakten eine derartige Behauptung
aufstellt, ignoriert entweder bewusst die Ermittlungsergebnisse oder
betreibt gezielt politische Stimmungsmache im Interesse der FPÖ und
ihres Umfelds”, stellt Andreas Hanger, Fraktionsvorsitzender der ÖVP
im parlamentarischen Untersuchungsausschuss klar.

Denn die Umstände, die auf einen Suizid hinweisen sind umfangreich
dokumentiert:

– Führerscheinabnahme beziehungsweise Geisterfahrt im alkoholisierten
Zustand unmittelbar davor sowie die daraus resultierenden verwaltungs
-, straf- und dienstrechtlichen Konsequenzen.

– Eindeutige Spurenlage am Uferbereich mit ausschließlich in Richtung
Wasser verlaufenden Schuhabdrücken des Verstorbenen; keinerlei
Hinweise auf eine weitere Person.

– Keine Anzeichen einer Gewalteinwirkung durch Dritte: Unbeschädigte
Kleidung, lediglich oberflächliche Verletzungen, keine typischen
Spuren fremder Gewalt.

– Zusätzliche Leichen- und Tatortbesichtigung durch Spezialisten der
Tatortgruppe des LKA Niederösterreich.

– SMS des Verstorbenen mit den Worten: “Verkehrskontrolle” sowie “Bin
fertig und kann nicht mehr, alles Liebe”.

– Zeugenaussagen über Alkoholkonsum, fehlende Gesprächsbereitschaft
und das anschließende Verlassen des Hauses.

Dennoch versucht FPÖ-Volksanwalt Luisser weiterhin, Zweifel zu säen
und Verschwörungserzählungen zu befeuern. So behauptete er unter
anderem auch, “dass eine Obduktion hätte verhindert werden sollen”,
“der Leichnam gravierende Verletzungen aufgewiesen habe” und “die
Smartwatch nicht sichergestellt worden sei”. Auch diese Behauptungen
halten einer sachlichen Überprüfung nicht stand. Aufgabe der Polizei
ist es nicht einen Suizid zu beweisen, sondern alle Umstände
aufzuklären, um ein Fremdverschulden ausschließen zu können.

Besonders problematisch ist, dass Luisser damit dem unabhängigen
Kontrollorgan Volksanwaltschaft, das sonst wertvolle, unparteiische
und überparteiliche Arbeit leistet, mit diesen Wortmeldungen schadet.
“Die Volksanwaltschaft darf kein politisches Instrument für
Verschwörungstheorien werden”, betont Hanger.

Bemerkenswert ist zudem, dass die Geschäftsbereichsleiterin von
FPÖ-Volksanwalt Luisser enge persönliche Verbindungen zum FPÖ-Klub
aufweist. Sie ist die Ehefrau von FPÖ-Bundesparteiobmann und
Klubobmann Herbert Kickl.

“Wenn ein FPÖ-Volksanwalt mit fragwürdigen Behauptungen gezielt
Misstrauen in staatliche Institutionen schürt, dann überschreitet das
längst die Grenze seriöser Kontrollarbeit”, so Hanger abschließend.

Anmerkung:

Luisser war von Mitte Jänner bis Mitte Dezember 2019 als
Gruppenleiter beziehungsweise stellvertretender Sektionschef im
Innenministerium tätig. Bereits seine damalige Bestellung galt als
höchst umstritten. In weiterer Folge wurde er aufgrund von Vorwürfen
betreffend Mobbing, Ungleichbehandlung von Mitarbeitern sowie
mangelndes Einschreiten als Führungskraft vom Dienst freigestellt.
Seine fachliche und persönliche Eignung für höchste
Kontrollfunktionen ist daher mehr als fragwürdig.
(Schluss)