Wien (OTS) – Reist ein Elternteil mit dem gemeinsamen Kind ins
Ausland und
verweigert anschließend die vereinbarte Rückkehr nach Österreich,
kann eine internationale Kindesentführung vorliegen – selbst wenn die
Reise ursprünglich erlaubt war.
„Die Zustimmung zu einer Ferienreise ist keine Zustimmung zu
einem dauerhaften Umzug oder einem neuen Lebensmittelpunkt des
Kindes“, erklärt Rechtsanwalt Mag. Paul Nagler, BSc, LL.M. (UCLA).
Für betroffene Eltern ist rasches Handeln entscheidend, da bei
grenzüberschreitenden Verfahren jeder Tag zählt und Verzögerungen die
Rückführung erheblich erschweren können.
Die Kanzlei Nagler empfiehlt daher, Reiseziel, Aufenthaltsort,
Reisedauer und Rückkehrdatum bereits vor der Abreise schriftlich
festzuhalten. Bestehen konkrete Anzeichen, dass das Kind nicht
zurückgebracht werden soll, sollten umgehend rechtliche Schritte und
mögliche gerichtliche Sicherungsmaßnahmen geprüft werden.
Nagler Rechtsanwalts GmbH