Eisenstadt (OTS) – Burgenland Energie informiert, dass mit Freitag
das Landesgericht
Eisenstadt die nächsten sechs vom Wiener Anwalt Zanger eingebrachten
Fälle, in denen angebliche Rückforderungen wegen überhöhter
Strompreise behauptet wurden, für Burgenland Energie entschieden
wurden.
Seit Beginn der von Zanger eingeleiteten 99 Verfahren wurden 93
Fälle vom Gericht im Sinne der Burgenland Energie entschieden, kein
einziger im Sinne von Zanger. Die betroffenen Kläger wurden zum
Kostenersatz an Burgenland Energie verpflichtet, es handelt sich
dabei in Summe um über 50.000 Euro. In einigen dieser Causen wurde
Rechtsanwalt Zanger vom Gericht erstinstanzlich zusätzlich sogar zu
Leistung einer Schadenersatzzahlung an die Burgenland Energie
verpflichtet, weil er seine Bevollmächtigung durch die jeweiligen
Kläger trotz Aufforderung des Gerichts nicht nachweisen konnte.
„Als Burgenland Energie ist für uns die sichere und zuverlässige
Energieversorgung unserer Burgenländerinnen und Burgenländer die
oberste Prämisse. Gerade in der Energiekrise haben wir das unter
großer Anstrengung auch als einer der günstigsten
Landesenergieversorger erreicht. Das Ergebnis: wir haben den
Kundenhöchststand erreicht, 9 von 10 Burgenländern sind Kunden von
uns und unsere Kundenzufriedenheit ist weiter gestiegen. Wir werden
auch weiter für unsere Kunden das Beste geben, daher sehen wir diesen
Geschäftspraktiken von einzelnen Anwälten gelassen entgegen, wie die
jüngsten Entscheidungen bestätigen. Es ist lediglich schade um die
Kunden, die durch diese Anwälte nicht nur Zeit verloren haben,
sondern uns auch noch hohe Verfahrenskosten zahlen müssen“, so
Stephan Sharma, CEO von Burgenland Energie.
Zwtl.: Neues Strommarktgesetz muss kundenfreundlich sein und
solche Geschäftspraktiken beenden
„Die aktuellen Fälle zeigen, wie dringend notwendig eine
kundenfreundliche und rechtssichere Reform des
Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) ist. Wir haben im Zusammenhang
mit Anwalt Zanger immer von ‚dubiosen Geschäftspraktiken‘ gesprochen.
Diese Geschäftspraktiken, bei denen bei den Kunden – meist durch
unvollständige Informationen – falsche Hoffnungen geweckt werden, und
bei denen am Schluss für die Kunden offensichtlich nur hohe Kosten
hängen bleiben, müssen vom Gesetzgeber beendet werden. Das neue ElWG
muss Rechtssicherheit für Kunden und Energielieferanten bei
Energiepreisen gewährleisten, das sollte in Österreich
selbstverständlich sein. Damit würde dieser Geschäftemacherei mancher
Anwälte beendet werden. Das neue Strommarktgesetz muss den Kunden und
nicht Rechtsanwälten dienen. Dieses zentrale Prinzip erfüllt der
aktuell vorliegende Entwurf leider noch nicht“, so Sharma
abschließend.