Wien (OTS) – Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
informiert über die
Vergabe der bei ihr eingerichteten Förderungen nach dem “
Presseförderungsgesetz 2004 “ für das Jahr 2025.
Mit dem „Presseförderungsgesetz 2004“ unterstützt der Bund
österreichische Tages- und Wochenzeitungen zur Förderung der Vielfalt
der Presse in Österreich. Die Mittel der Presseförderung , um die auf
Grundlage von Nachweisen aus dem vorangegangenen Jahr angesucht
werden kann, werden jährlich mit dem Bundesbudget festgelegt und sind
auf die zwei Segmente „Vertriebsförderung“ für Tages- und
Wochenzeitungen sowie auf die „Besondere Förderung“ zur Erhaltung der
regionalen Vielfalt der Tageszeitungen zu verteilen. Hierzu standen
im Jahr 2025 Fördermittel in Höhe von insgesamt 7.127.000 Millionen
Euro zur Verfügung.
Die Förderergebnisse sind auf der Website der RTR Medien als Open
Data veröffentlicht: https://data.rtr.at/pages/open-data/mf-presse
Über KommAustria und RTR Medien
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit
Regulierungs-, Verwaltungs- und Fördertätigkeiten für einen fairen
Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für
Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste sowie im
Bereich digitaler Plattformen. Geschäftsstelle der KommAustria ist
die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine
Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR
Medien) sowie Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post)
gegliedert. www.rtr.at