Lauter VGT-Protest nach Aufdeckung vor neuem Vollspaltenboden-Schweinebetrieb

Wien (OTS) – Letzte Woche hat der VGT Film- und Fotomaterial aus
einer 2023 neu
umgebauten Schweinefabrik in der Südoststeiermark veröffentlicht. Das
Brisante: zu sehen ist genau jener neue Mindeststandard, der ab 2034
(bzw. für „Härtefälle“ 2038) für alle Schweinefabriken gelten soll.
Dabei ist der Unterschied zum heutigen Vollspaltenboden fürs freie
Auge nicht zu sehen und für die Schweine nicht zu merken. „Diese
Änderung braucht keine Sau!“, betont VGT-Obperson DDr. Martin
Balluch. „sie ist nur Makulatur, und gleichzeitig will uns die
Regierung im Chor mit der Schweineindustrie das als Verbot des
Vollspaltenbodens verkaufen. Ist es aber nicht. Das ist ein
Vollspaltenboden wie eh und je, kein Kompromiss und überhaupt nicht
schmerzlich für die Schweinebetriebe. Die Krokodilstränen können sie
sich sparen, alles nur Show. In Wahrheit ein abgekartetes Spiel. Man
hat gezielt eine Neuversion des Vollspaltenbodens entwickelt, um die
Öffentlichkeit hinters Licht zu führen und ein Verbot vortäuschen zu
können. Wir kennen das vom Legebatterieverbot. Auch damals wurde eine
Neuversion des Käfigs, der sogenannte ‚ausgestaltete‘ Käfig,
entwickelt und als ‚Verbot‘ verkauft. Es ist seinerzeit gelungen,
diese Ausflucht zu verhindern. Das muss jetzt auch beim
Vollspaltenboden geschehen!“

Deswegen protestierte heute der VGT vor diesem Betrieb in der
Südoststeiermark. 18 Tierschützer:innen hielten Banner und Schilder
mit der Aufschrift „Es gibt KEIN Vollspaltenbodenverbot“ und „Hier
leiden Schweine auf Vollspaltenboden!“. Zusätzlich wurden Fotos aus
dem letzte Woche veröffentlichten Betrieb präsentiert. Zahlreiche
vorbeifahrende Autofahrer:innen bekundeten ihre Zustimmung mit einem
Daumen nach oben.

Momentan läuft ein staatlich finanziertes Projekt, bei dem 29
Schweinebetriebe mit echter Stroheinstreu und ohne Vollspaltenboden
untersucht werden. Die Ergebnisse werden Ende 2026 erwartet. Dabei
soll herauskommen, welche Aspekte dieser Haltungsform mit Stroh wie
relevant für das Tierwohl sind. Ebenso soll geprüft werden, ob sich
damit, wie gesetzlich vorgeschrieben, das Kupieren der
Ferkelschwänze, das ja verboten ist, vermeiden lässt, und ob man mit
Stroh von einem physisch angenehmen Liegebereich sprechen kann.
Wörtlich steht in § 44 (32) Tierschutzgesetz: „Die Ergebnisse dieses
Projekts […] sind als Grundlage für einen neuen rechtlichen
Mindeststandard […] heranzuziehen.“ Balluch dazu: „Wir werden auf
die Einhaltung des Gesetzes pochen. Der Vollspaltenboden Neu als
neuer Mindeststandard ist obsolet. Laut Tierschutzgesetz muss das
Ergebnis dieser Untersuchung von reinen Strohbetrieben zu einem neuen
Mindeststandard führen, der daher offensichtlich Stroheinstreu
enthalten muss und kein Vollspaltenboden mehr sein kann. Bei Um- und
Neubauten sollten Schweinebetriebe daher jetzt lieber schon auf Stroh
setzen. Alles andere wird verboten werden!“

Pressefotos (Copyright: VGT.at)