Pröll/Leichtfried: Erstes Projekt der Reformpartnerschaft im Ministerrat beschlossen

Wien (OTS) – Im heutigen Ministerrat wurde die Regierungsvorlage zur
Reform des
Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) beschlossen. Damit
liegt das erste konkrete Ergebnis der im Juni gestarteten
Reformpartnerschaft Österreich vor. Ziel der Novelle ist es,
Großverfahren künftig schneller, effizienter und digitaler
abzuwickeln – ein wichtiger Schritt zu einem modernen,
bürgerfreundlichen Staat.

„Mit dieser Reform machen wir den Weg frei für raschere
Verfahren, niedrigere Kosten und eine konsequent digitale Abwicklung.
Wir bringen damit nicht nur einen Verfahrensturbo auf die Straße,
sondern schaffen auch mehr Transparenz und Planbarkeit für alle
Beteiligten.

Gleichzeitig verhindern wir durch ein modernes
Verfahrensmanagement unnötige Verzögerungen. Die Reformpartnerschaft
arbeitet auf Hochtouren, lösungsorientiert und immer mit dem Ziel,
die Verwaltung einfacher, schneller und digitaler zu machen“, zeigt
sich Staatssekretär Pröll über den Fortschritt erfreut.

Dem schließt sich Staatssekretär Jörg Leichtfried an und ergänzt:
„Die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren bei Großprojekten und
die gleichzeitige Wahrung von Umwelt- und Anrainer:innen-Interessen
sind wichtige Beiträge zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Sie
ermöglichen es, wichtige Infrastruktur- und Innovationsvorhaben
deutlich schneller und effizienter umzusetzen. Dadurch schaffen wir
nicht nur Planungssicherheit für Unternehmen, sondern stärken auch
die Wettbewerbsfähigkeit, unseren Wirtschaftsstandort und die
wirtschaftliche Entwicklung unserer Region nachhaltig.“

Wesentliche Inhalte der AVG-Reform

1. Massive Kosteneinsparungen durch digitale
Ediktsveröffentlichungen

Künftig werden öffentliche Kundmachungen über eine elektronische
Plattform im Rechtsinformationssystem (RIS) digital abgewickelt.

Die bisherige „Ediktalsperre“ in Urlaubszeiten wird aufgehoben –
Verfahren können somit ganzjährig geführt werden.

Nur bei der ersten Antragstellung erfolgt ein Hinweis in zwei
großen Tageszeitungen je Bundesland.

Ergebnis: erhebliche Kosteneinsparungen und Vereinfachungen für
Verwaltung und Projektwerber.

2. Raschere Verfahren

Die Schwelle für ein Großverfahren wird von 100 auf 50 potenziell
Beteiligte gesenkt.

Damit profitieren künftig deutlich mehr Projekte von den
vereinfachten und beschleunigten Abläufen.

3. Strukturierte Verfahren durch professionelles
Verfahrensmanagement

Die Behörde kann Fristen für Parteienvorbringen setzen;
verspätetes Vorbringen wird nicht mehr berücksichtigt.

Auch Teilbereiche einer Sache können separat abgeschlossen werden
– das sorgt für klare Strukturen und verhindert
Verfahrensverschleppungen.

Die Auflagefrist von Edikt-Schriftstücken wird von acht auf sechs
Wochen verkürzt.

Weiteres Vorgehen

Unter der Schirmherrschaft von Staatssekretär Alexander Pröll
wurde das Vorhaben im Rahmen der Arbeitsgruppe „Verfassungs- und
Verwaltungsbereinigung“ entwickelt. Der Gesetzesentwurf war von 25.
Juli bis 5. September 2025 sechs Wochen in Begutachtung. Die
parlamentarische Behandlung im Verfassungsausschuss ist für 23.
Oktober 2025 geplant, das November-Plenum soll die Reform
beschließen.

Reformpartnerschaft Österreich

Die Reformpartnerschaft Österreich, im Juni 2025 von Bund,
Ländern, Städten und Gemeinden gestartet, hat das Ziel, den Staat
schlanker, effizienter und zukunftsfit zu machen. Vier zentrale
Themenblöcke wurden definiert: Verfassungs- und
Verwaltungsbereinigung, Energie, Bildung und Gesundheit. Für den
Bereich Verfassungs- und Verwaltungsbereinigung ist Staatssekretär
Alexander Pröll federführend verantwortlich. Erklärtes Ziel ist es,
Doppelgleisigkeiten abzubauen, rechtliche Rahmen zu straffen und die
Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben.