Wien (OTS) – Am Donnerstag (12. Februar) endete die
Begutachtungsfrist für die
Novelle des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Das
Österreichische Rote Kreuz ist eine von mehreren Organisationen, die
zum Entwurf eine Stellungnahme einbringen. Präsident Gerald Schöpfer
fasst die Erkenntnisse aus der Begutachtung so zusammen: „Schon jetzt
warten in der Familienzusammenführung Kinder jahrelang darauf, ihre
Eltern wiedersehen zu können. Das ist unmenschlich und nimmt den
Familien ihre Würde. Das Recht auf Familie ist ein Menschenrecht und
muss auch in Österreich beachtet werden – dafür sind Nachbesserungen
in der vorliegenden Novelle nötig.“
„Teure Verkomplizierung, längere Verfahren bedeuten höhere
Kosten!“
Konkret gibt Schöpfer Folgendes zu bedenken: „5.000 anhängige
Verfahren gehen nach monatelanger Bearbeitung zurück an den Start –
das verlängert die Trennung von Eltern und Kindern unnötig.
Unbedeutende Formalfehler machen Neuanträge notwendig. Zusätzliche
Gebühren sind für viele Antragsteller:innen kaum leistbar. Die
Verfahren werden unnötig in die Länge gezogen und verkompliziert. Das
alles sorgt für extreme Belastungen – für die betroffenen Familien,
für die Beamten, die diese Fälle bearbeiten müssen, und nicht zuletzt
für den ohnehin finanziell angeschlagenen Staat, da mehr und längere
Verfahren auch höhere Kosten bedeuten.“
„Nehmen Sie unsere Bedenken ernst!“
Der Rotkreuz-Präsident appelliert an die Politik: „Menschlichkeit
ist der zentrale Wert in der täglichen Arbeit des Roten Kreuzes.
Nehmen Sie unsere Bedenken ernst und berücksichtigen Sie unsere
Verbesserungsvorschläge für die GEAS-Novelle! Denn die Einhaltung der
Menschenrechte kommt allen Menschen in Österreich zugute. Wir sehen
täglich in der Ukraine oder in Gaza, wie schnell man selbst in die
Situation kommen kann, Menschenrechte beanspruchen zu müssen. Wenn
wir Menschenrechte nicht beachten, werden sie uns auch nicht
zugesprochen, wenn wir sie benötigen!“
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