Wien (OTS) – Michael G. fehlt die rechte Hand, seit er 15 Jahre alt
ist. Er hatte
bisher zwar eine Prothese, aber ohne Funktionen – eine „Schmuckhand“,
wie er sagte. Damit er besser arbeiten kann, und weil er seinen Job
bis zur Pension behalten will, hat er vor etwa zwei Jahren eine
myoelektrische Unterarmprothese mit Greiffunktion beantragt. Die PVA
hat ihn die Prothese zwei Wochen lang in einem Reha-Zentrum testen
lassen – nur um ihm dann mitzuteilen, dass er die Prothese gar nicht
brauchen würde – Antrag abgelehnt! Für Volksanwalt Bernhard Achitz
war das nicht nachvollziehbar: „Michael G. braucht die Prothese für
seinen Beruf, deswegen muss sie die PVA bewilligen. Immer wird
gefordert, dass die Menschen länger erwerbstätig bleiben, aber wenn
es darauf ankommt, legt die Sozialversicherung Hürden in den Weg.“
„Da wird man wieder zum vollwertigen Menschen“
Nachdem die Volksanwaltschaft den Fall aufgegriffen hatte, hat
die PVA die Prothese nun doch noch bewilligt. Michael G. ist damit
sehr zufrieden, und er hat auch in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ am
14. März vorgeführt, wie gut sie funktioniert. „Da wird man wieder
zum vollwertigen Menschen“, sagte er. Auch Volkanwalt Achitz freut
sich grundsätzlich über das Einlenken der PVA, „das hätte aber
schneller gehen müssen, denn rechtlich war immer schon klar, dass die
Sozialversicherung die Prothese zahlen muss.“ Denn Michael G. braucht
sie, um länger im Beruf zu bleiben und eine höherwertige Tätigkeit
auszuüben. Aus Sicht der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wäre
aber ohnehin egal, ob er die Prothese beruflich oder privat braucht.
„Die UN-BRK verlangt, dass Menschen mit Behinderung die volle
Teilhabe am Alltag und am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird.“
Interessenskonflikt bei den Wirtschaftsvertretern in der
Sozialversicherung?
Achitz fordert, dass die PVA und auch die anderen
Sozialversicherungsträger wieder stärker im Interesse ihrer
Versicherten entscheidet. „An sich gibt es die Selbstverwaltung der
Sozialversicherung, um genau das sicherzustellen. Seit aber in der
Selbstverwaltung nicht mehr die Versicherten, also überwiegend
Arbeitnehmer*innen, die Mehrheit haben, sondern die
Wirtschaftsvertreter, kann man da gewisse Interessenskonflikte
vermuten: Womöglich wollen sie in den Kassen lieber einsparen, damit
sich die von ihnen geforderten Lohnnebenkostensenkungen besser
argumentieren lassen.“ Im aktuellen Prothesenfall hätte die PVA aber
viel Geld gespart, wenn sie die Prothese für Michael G. sofort
bewilligt hätte. Denn 2024 hätte ein geeignetes Modell noch um etwa
18.000 Euro weniger gekostet als heute.
Details zur ursprünglichen Ablehnung: PVA verweigert Handprothese
– Volksanwalt Achitz: „Paradebeispiel für schlechte Verwaltung“ –
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250518_OTS0004
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