Wien (OTS) – Vor 18 Jahren ratifizierte Österreich die UN-
Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Doch bis zu ihrer Umsetzung ist
es immer noch ein weiter Weg. Das hat massive Konsequenzen für alle
Menschen mit Behinderungen, insbesondere aber auch für ältere
Menschen: vielerorts fehlen passende Wohn-, Pflege- und
Teilhabeangebote. Ein Fleckerlteppich an Zuständigkeiten und
Finanzierungsregeln verschärft bestehende Versorgungslücken.
„Es ist höchste Zeit, Inklusion gezielt zu ermöglichen und die
notwendigen Angebote auszubauen. Die im Regierungsprogramm
angekündigte bundesweite Pflege- und Betreuungsstrategie sowie der
Grundsatz ‚daheim vor stationär‘ müssen die Bedürfnisse von Menschen
mit Behinderungen ausdrücklich berücksichtigen. Denn jeder Mensch
will auch im Alter selbstbestimmt, in einem gewünschten Umfeld leben
können“, betont Caritas Österreich-Präsidentin Nora Tödtling-
Musenbichler.
Versorgung muss sich am Bedarf orientieren, nicht an
Zuständigkeiten
Menschen mit Behinderungen benötigen im Alter öfters eine
Kombination aus medizinischer Pflege, bewährten Leistungen der
sogenannten „Behindertenhilfe“ und psychosozialer Unterstützung.
Dieser Bedarf darf aber nicht bedeuten, dass sie ihr vertrautes
Umfeld verlieren, weil sie aus der vertrauten Begleitung in eine
Pflegeeinrichtung für Menschen im Alter wechseln müssen. Denn
bedarfsgerechte Angebote für ältere Menschen mit Behinderungen sind
sehr rar, das bedeutet oft einen Verlust vertrauter Lebensbedingungen
und sozialer Beziehungen.
„Ganz besonders für Menschen mit Behinderungen trifft zu: Ob ein
Mensch die richtige Unterstützung im Alter erhält, darf nicht davon
abhängen, in welchem Bundesland jemand lebt oder welches
Verwaltungssystem zuständig ist. Alle brauchen eine Versorgung, die
sich an ihrem individuellen Bedarf orientiert und ihnen
Selbstbestimmung auch im höheren Alter ermöglicht“, so Tödtling-
Musenbichler.
Pflege allein sichert noch keine Selbstbestimmung
Menschen mit Behinderungen brauchen auch im Pflegewohnhaus
Unterstützung bei sozialen Kontakten, Kommunikation und
Freizeitaktivitäten. Das Angebot Persönliche Assistenz in
Pflegewohnhäusern in der Steiermark macht seit 2025 die unmittelbaren
Effekte für betroffene ältere Menschen mit Behinderungen sichtbar.
„Zum Beispiel kann dadurch ein Bewohner durch Persönliche
Assistenz weiterhin regelmäßig die Gräber seiner Eltern und
Geschwister besuchen und alle zwei Wochen Fußballspiele in der Region
erleben. Ohne diese Unterstützung wäre es kaum möglich, das
Betroffene ihre Zeit und sozialen Kontakte nach den ganz eigenen
Wünschen einrichten können“, betont Caritas-Präsidentin Nora Tödtling
-Musenbichler.
Das Angebot ist jedoch pro Person auf maximal 260 Stunden
jährlich – fünf Stunden pro Woche – begrenzt und an bestimmte
Voraussetzungen eines früheren Behindertenhilfe-Leistungsbezugs
geknüpft. Selbstbehalte und Fahrtkosten belasten Betroffene
zusätzlich. Umso wichtiger ist es, diese Teilhaberechte dauerhaft und
verbindlich auf der politischen Agenda zu verankern.
UN-Behindertenrechtskonvention ist menschenrechtliche
Verpflichtung
Die Caritas erlebt täglich, wie finanzielle Entscheidungen und
Stillstand in der Behindertenhilfe Menschen mit Behinderungen und
ihre Familien unmittelbar treffen und ihre Möglichkeiten zur Teilhabe
einschränken.
„Die Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen bleibt in
Österreichs öffentlicher Wahrnehmung viel zu oft unsichtbar. Die
Politik muss endlich Verantwortung übernehmen und die Verpflichtungen
aus der UN-BRK konkret umsetzen. Inklusion ist kein ‚Wohlwollen‘ oder
‚nice to have‘, Teilhabe ist ein Menschenrecht für alle“, betont
Tödtling-Musenbichler abschließend.
Die Caritas fordert:
– Verbindliche Ausbauziele, Finanzierung und Qualitätsstandards von
inklusiven Pflegesettings für ältere Menschen mit Behinderungen
– Das Regierungsziel „Daheim vor stationär“ muss auch für Menschen
mit Behinderungen gelten: mit mobiler, bedarfsgerechter Unterstützung
und Wahlfreiheit beim Wohnort.
– Persönliche Assistenz und Sozialbegleitung für Menschen mit
Behinderung, die stationäre Pflege benötigen (auch nach dem 65.
Lebensjahr)